Steuerberater Wien
  1. Herzlich Willkommen
    in unserer Kanzlei.
  2. Gut gelegen.
    Leicht erreichbar.
    Kanzlei bei U4-Station.
  3. Hohe Beratungsqualität.
    Fundierte Basis.
  4. Werte zählen.
    Mit Weitblick handeln.

Steuerminimierung durch Fruchtgenussrechtseinräumung

Durch die Einräumung eines Fruchtgenusses an einer Immobilie z.B. einer vermieteten Eigentumswohnung kann - ohne Eigentumsübertragung - eine Verlagerung der steuerlichen Einkünfte auf eine andere Person erreicht werden. Wenn diese Person keine oder nur geringe Einkünfte hat kann durch die Einräumung in aller Regel eine erhebliche jährliche Steuerersparnis erzielt werden.

Missglückte Fruchtgenussrechtseinräumung vermeiden: Allerdings sind für die Wirksamkeit des Fruchtgenusses einige steuerliche Kriterien und Stolpersteine zu beachten.

Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt: Immobiliensteuerrecht. Er ist laufend mit der Prüfung und Erstellung von Fruchtgenussrechtsverträgen befasst.

Wir bieten Ihnen eine umfassende, kompetente Erstberatung in Sachen Fruchtgenuss bei Immobilien an. Im Rahmen dieser Beratung sondieren wir, ob auf Ihre konkrete Situation bezogen eine Fruchtgenussrechtseinräumung sinnvoll ist.

Wenn dies zutreffen sollte bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem renommierten Notar ein kostengünstiges Gesamtpaket an. Dieses Paket beinhaltet alle Kosten, die mit einer wirksamen Fruchtgenussrechtseinräumung verbunden sind. Der Paketpreis hängt im Wesentlichen von Ihrem steuerlichen Vorteil aus der Fruchtgenussrechtseinräung ab. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Ihre Vorteile bei Abwicklung des Fruchtgenussrechtsvertrages über die Kanzlei Mag. Peter Knöll:

Professionelle Abwicklung der Fruchtgenussrechtseinräumung
Die Einräumung ist nach zivilrechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten optimal gestaltet, sodass die Wirksamkeit der Vereinbarung nicht gefährdet ist bzw. keine Steuernachzahlung droht.
Gesamtpaket: Einfache Abwicklung
Sie bekommen alles aus einer Hand und müssen nicht mit mehreren Beratern Kontakt aufnehmen.
Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
Steuerberatungskosten können - im Unterschied zu Rechtsanwalts- und Notarkosten - zu 100% als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Aus diesem Grund erhalten Sie bis zu 50% des Paketpreises vom Finanzamt rückerstattet.


Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf:
 
Mag. Peter Knöll
Steuerberater in Wien


"Profitieren Sie von mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung in der optimalen Betreuung und Abwicklung von Fruchtgenussrechtsvereinbarungen."





 Anrede:  

 Name:*
 

 Adresse:
 

 Telefon:*
 

 Email:*
 

 Sicherheitsabfrage:
  
 Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.


 Ihr Anfragetext:
 

  < Anfrage an Herrn Mag. Peter Knöll senden >

 

Oder per E-Mail: pk@steuerberater-wien.at
Telefon: 0650 634 70 42


Auszug aus den von Mag. Peter Knöll veröffentlichten Fachartikeln zum Thema "Fruchtgenuss"

 
Impressum |  Email | Sitemap | steuerberater-wien.at 2016 Copyright;